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ZVK

Die Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden (ZVK Wiesbaden) wurde vor über 75 Jahren gegründet und wird als Sondervermögen der Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau geführt.

Sie führt für ihre Mitglieder die betriebliche Altersversorgung auf der Grundlage des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K) durch und bietet deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung.

Das Geschäftsgebiet der Zusatzversorgungskasse Wiesbaden umfasst das Gebiet der ehemaligen Regierungsbezirke Wiesbaden und Montabaur nach dem Stand vom 01.01.1967.

Mit der ZVK-Pflichtversicherung bei der ZVK Wiesbaden bieten Arbeitgeber ihren Beschäftigten im Alter eine zusätzliche betriebliche Versorgung, die die gesetzliche Rente nachhaltig und sinnvoll ergänzt. Darüber hinaus wird das Risiko der Erwerbsminderung abgesichert und eine Hinterbliebenenversorgung gewährleistet.

Die Finanzierung dieser Versicherung leisten überwiegend die Arbeitgeber. Damit übernehmen die Arbeitgeber Verantwortung für die soziale Absicherung ihrer Beschäftigten, insbesondere nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben.

Darüber hinaus können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst die Pflichtversicherung mit einer kostengünstigen und effizienten Altersvorsorge im Rahmen unserer Freiwilligen Versicherung ergänzen.

Seit ihrer Gründung hat sich die ZVK Wiesbaden von einer kleinen Dienststelle zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen entwickelt.

Mit uns haben Sie einen kompetenten Partner in der betrieblichen Altersversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes an Ihrer Seite.

Sie möchten mehr über die Zusatzversorgung erfahren?
Wir beraten Sie gerne

BVK

Die Beamtenversorgung ist die vom Gesetzgeber vorgegebene Verpflichtung des Dienstherrn, die Altersversorgung seiner Beamten sicherzustellen. Sie ist einheitlich für alle Beamten des Bundes, der Länder und der Gemeinden im Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung vom 16.3.1999 geregelt.
Sie umfasst

  • Ruhegehalt,
  • Unterhaltsbeitrag,
  • Hinterbliebenenversorgung (Sterbegeld, Witwen-, Witwer- und Waisengeld),
  • Unfallfürsorge.

Beihilfe

Die Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau (BVK) – Körperschaft des öffentlichen Rechts – ist im Rahmen der ihr durch ihre Satzung verliehenen Autonomie mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet. Ihre Hauptaufgaben liegen in dem finanziellen Ausgleich zwischen ihren Mitgliedern (Kommunen und kommunale Einrichtungen) und in deren Beratung sowie Unterstützung bei der Ausübung ihrer hoheitlichen Tätigkeiten auf dem Gebiet der Versorgung ihrer Bediensteten. Nach ihrer Satzung übernimmt die BVK weitere Aufgaben, unter anderem die Berechnung von Beihilfen nach der HBeihVO (hoheitliche Beistandsleistung).

Bereits seit 1980 bieten wir diesen Service für unsere hessischen Mitglieder an. Zur Berechnung und Auszahlung der Beihilfen bedienen wir uns eines eigenen modernen Beihilfebearbeitungs- und Informationssystems.

Jährlich bearbeitet unser erfahrenes Beihilfe-Team rund 12.000 Beihilfefälle. Dabei legen wir großen Wert auf eine zeitnahe und unbürokratische sowie juristisch einwandfreie Erledigung.

Neben der Berechnung und Auszahlung von Beihilfen:

  • stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Fachfragen gerne zur Seite,
  • gibt Ihnen unsere Homepage Antworten auf die wichtigsten Fragen, werden Kannleistungen in Einvernehmen mit dem Dienstherrn gewährt,
  • übernehmen wir die Geltendmachung von Arzneimittelrabatten nach dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG) für Sie,
  • werden eventuell erforderliche Anfragen bei bzw. für den Beihilfeberechtigten, bei Ärzten, Labors, Apotheken etc., nach Möglichkeit direkt von uns gestellt,
  • helfen wir Ihnen in Amtshilfe in evtl. Rechtsmittelverfahren,
  • bauen wir eine Fachplattform für Beihilfefragen auf, diese ist speziell für Mitglieder konzipiert,
  • legen wir großen Wert auf Datenschutz.

Sollten Sie einmal eine Information nicht auf unserer Homepage finden, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Lohn & Gehalt

Personalwirtschaft beinhaltet eine leistungsstarke Lohn- und Gehaltsabrechnung, welche unterschiedlichsten Anforderungen in rechtlicher, fachlicher und technischer Hinsicht Rechnung tragen muss.
Als Dienstleistung bietet die Versorgungskasse in Amtshilfe für unsere Mitglieder die Gehalts- und Bezügeabrechnung (incl. Auszahlung) an und betreut damit das komplette Spektrum der monatlichen Abrechnung des öffentlichen Dienstes (für Tarifbeschäftigte, Beamtinnen und Beamte, Mini-Jobber, Praktikantinnen und Praktikanten usw).

Im Rahmen der beiden von uns angebotenen Dienstleistungsvarianten können Sie zwischen dem ASP-Verfahren (d.h. Softwareüberlassung) und dem Fullservice-Verfahren wählen.

Wir kooperieren hierbei mit der Firma SD Worx, einem Softwarespezialisten für eine effiziente Personalverwaltung und Lohn- und Gehaltsabrechnung im Bereich des öffentlichen Dienstes, und wenden das Programm „fidelis Personal“ an.

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